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Teilhabe und Selbstbestimmung

2016 wird das Bundesteilhabegesetz (BTHG), Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Kraft treten.
Ihre Rolle als Mitarbeiter im Bereich der Behindertenhilfe hat sich bereits stark gewandelt und wird sich weiter verändern.
Unterstützer, Assistent, Betreuer, Erzieher, Pfleger, Begleiter auf dem Weg in die Gesellschaft, Gesprächspartner auf Augenhöhe….
Laut BTHG werden Sie Assistenzleistungen erbringen.
„Assistent“ ist nicht gleich „Ausführungsgehilfe“, sondern verantwortungsvolle Bezugsperson in Bezug auf die Unterstützung einer hilfebedürftigen Person mit persönlicher Integrität.
Die Befähigung der Menschen mit Behinderung zur Selbstbestimmung, auch derjenigen mit schwerer Behinderung, erfordert hohe Reflexion und Abstimmung der professionellen Verantwortung mit den Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung.
Die neu gewonnenen Freiräume der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung erfordern ein eindeutiges, verlässliches Verhalten des professionellen Begleiters, der Wahlmöglichkeiten und Handlungsspielräume offeriert. Das Vermitteln von Selbstwert und die Befähigung zur Selbstbehauptung werden zentrale Aufgaben im Unterstützungsprozess.

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

Ziele:

Methoden:

Fachlicher Input durch Impulsreferate, Arbeit im Plenum und in Kleingruppen, Übungen, Analyse und Diskussion von Praxisbeispielen, praktische Tipps und Tools, Erarbeitung von Vorgehensweisen für die berufliche Praxis

Referentin:

Susanne Siebert, Diplom-Pädagogin, Mediatorin, Organisationsberaterin